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Frank N. Stein's Articles in Sonstige Wirtschaftsthemen

  • Prävention von Geldwäsche – Neue Prüfungspflichten ab Ende 2007
    Der Umgang mit großen Bargeldbeträgen wird für Händler und Verbraucher zukünftig mit neuen bürokratischen Hürden verbunden sein. Bereits zum Ende des Jahres 2007 müssen Händler in der Europäischen Union bei Barzahlungen über 15 000 Euro die Identität ihres Kunden erfassen und im Verdachtsfall den zuständigen Behörden melden. Dies sieht die 3. EU-Geldwäscherichtlinie 2005/60/EG vom 26.10.2005 vor, die bereits am 15.12.2005 in Kraft trat und innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis spätestens zum 15.12.2007 in jeweils nationales Recht umgesetzt werden muss.


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