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Robbie Williams und der Verfassungsschutz

Von: The3Heroes

Vor einem Jahr wurde von der Presse kolportiert, Conny C hätte Herrn Williams vor einer Entführung durch Außerirdische gewarnt, wenn er bei Wetten Daß aufträte. Conny C wurde in eine mafiöse Schlammschlacht unglaublichen Ausmaßes hineingezogen. Auch in einer dpa-Meldung, die nach der Verhandlung am 21.12.2005 lanciert wurde, ging die Mär von der Entführung durch Außerirdische weiter. Diese Falschberichterstattung hatte Conny C, eine Journalistin und Therapeutin erheblich geschadet. Ob alles nur ein perverser Presse-Gag gewesen ist, um seine Alien-Religion zu starten, bleibt abzuwarten. Strafanzeige gegen die beteiligte Presse und sein Rechtsanwalt wurde gestellt.

Conny C geht auf verschiedenen Ebenen sowohl gegen das Urteil als auch alle Beteiligten inklusive einiger angebliche „Robbie Williams“ Fans vor. Laut ihrer eigenen Recherche sind nicht nur das ZDF in den großen Skandal verwickelt, sie sieht sogar die Gottschalk-Brüder in die Sache verstrickt. Strafanzeigen wurden begründet gestellt.

Daß sowohl die Presse als auch Rechtsanwalt Frank Barner gelogen hat, beweist das Urteil:

Auszug der rechtsungültigen Sache 8 O 448/05 beim Landgericht Düsseldorf
.
Die Verfügungsbeklagte ist eine in Düsseldorf ansässige Journalistin und Lebensberaterin.

Im Oktober 2005 sendete die Verfügungsbeklagte eine Vielzahl von Emails und Telefaxen an den Verfügungskläger und dessen Management. In den Schreiben bezeichnet sich die Verfügungsbeklagte als Beraterin, Parapsychologin und Expertin für UFOs, Außerirdische und Aliens. (...) Die Verfügungsbeklagte teilt dem Verfügungskläger in den Schreiben mit, er befinde sich in einer lebensbedrohlichen Situation, weil eine Verschwörung von Personen- oder Staatengemeinschaften nicht wünsche, dass er, der Verfügungskläger, öffentlich über bestimmte außerirdische Wesen rede. Die Gemeinschaften wollten Geheimnisse um die außerirdischen Wesen gewahrt wissen.
Auszug-Ende

Conny C hatte auch nicht vor einer bestimmten Außerirdischen-Rasse gewarnt. Schon in der Verhandlung monierte Conny die falschen Übersetzungen des Dolmetscher Zänker aus Berlin. Zänker war von Rechtsanwalt Frank Barner, Robbie Williams Anwalt angeheuert worden. Das Gericht wollte jedoch seiner eigenen zusammengereimten Fantasie folgen. Ob die Richter des Wahnes waren oder Ganoven das soll juristisch nun festgestellt werden. Erst vor einiger Zeit wurde Conny C über dem vom Amtsgericht fahrlässigen Falscheid des Dolmetscher Zänker (Berlin) über die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in Kenntnis gesetzt. Der Verfassungsschutz wurde bereits von Conny C gemeldet, die angeblichen Schützer der Grundgesetzes sind durchaus als Außerirdischen- und Ufo-feindlich einzustufen. Conny fand einen offiziellen Beweis gegen die Untertassen-Verleumder. Daß Außerirdische unbeliebt sind, bewies ebenso die Hetze gegen sie. Die „gemeine“ Fan-Schar, ganz nach Circus Maximus wollte Conny lieber gelyncht sehen, sie solle Pillen nehmen oder besser direkt in die Psychiatrie verschwinden. Wieso auch Fans lieber Stalkermärchen glauben wollten ist ungewiß, ihren Star „Robbie“ mögen sie nicht.

Die Motive der Presse, wie BILD, dpa, ddp, Reuters, WDR, Spiegel online, sind ebenso unklar. Conny C hatte Herrn Williams privat kennengelernt, etliche Zeit zuvor hatte sie seine Band und den Tourmanager im Rahmen eines TV-Drehs in Paris getroffen.

Laut seinem eigenen Buch „Feel“ nimmt Robbie Williams Warnungen ernst. Oft werden diese anscheinend nicht an ihn weitergeleitet, sondern von seinem eigenen Team belächelt, wie auch darin zu lesen ist. Auch die hardcore Fans machen sich über Robbie lustig, auch was Warnungen betrifft. Da mag das Stalker-Gesetz schon gerechtfertigt sein.

Im übrigen wurde die Einstweilige Verfügung zu dem Schauprozess erst nach der Verhandlung amtlich zugestellt. Auch diese war nicht rechtsgültig. Sie verstieß gegen die Zivilprozessordnung. Da Rechtsanwalt Barner keine Verhandlung innerhalb von 4 Wochen nach dem 27.12.2005 anberaumt hatte, ist die Einstweilige Verfügungen laut der ZPO verfallen. Die Journalistin wies jedoch die Gerichtsbarkeiten auf die Nichtigkeit der EV hin.

Conny ist jedoch eindeutig gegen eine Alien-Religion, sie findet ebenso Williams Video „Sin Sin Sin“ geschmacklos und pervers und blasphemisch.

Conny ist ebenso eine Therapeutin für Close Encounters, MILAB und PRIVAB sowie Begegnungen der paranormalen Art wie Poltergeister und andere Wesen. Ihre Webseite lautet www.thesevenrays.de Sie ist Mitglied in verschiedenen Berufsverbänden sowie bei INET einem Verband für Spezialisten in der „Außerirdischen-Therapie“. Nach wie vor schreibt sie auch.

Der Fall beweist eindeutig die Rage der Presse und wie gefährlich diese sein kann.


Resourcen zum Thema

www.thesevenrays.de www.the3heroes.de


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