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Deutscher Justizskandal um Robbie Williams

Von: The3Heroes

Deutscher Justizskandal um Robbie Williams
26.12.2006

(Düsseldorf) Whodunnit? Wer war es - so das Motto der Strafverfolgungsbehörden in Sachen „Robbie Williams“. Nachdem das Landgericht Düsseldorf sich seine Wahrheit in Sachen Williams gegen Conny C teilweise zusammenfantasierte ist nun der nächste Skandal da. Wer hatte Berufung eingelegt? Das OLG Düsseldorf bestätigte kurz vor Weihnachten 2006, ja die Sache liegt beim OLG zur Berufung. Williams deutscher Anwalt erfand im letzten Jahr (2005) die Journalistin und Therapeutin sei eine Stalkerin und gefährlich. Zu dem Zeitpunkt hatte sie jedoch schon längst seinen englischen Rechtsanwalt Howard Jones von Sheridans angezeigt, genau wie Williams engstes berufliches Umfeld. Conny C hatte bereits vor dem Zivilverfahren Herrn Williams angezeigt.

Conny C hatte im Mai 2006 von der Presse erfahren, daß die Sache Robbie Williams gegen sie zur Berufung beim OLG läge. Davon war Conny C jedoch gar nichts offiziell bekannt. Der Vorsitzender Richter Lehmberg, der 8 Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf hatte Conny C im Januar 2006 schriftlich mitgeteilt, nur ein zugelassener Rechtsanwalt könne Berufung einlegen. Sie selber hatte Berufungswünsche auch ad acta gelegt, weil das ganze Verfahren sowie die Einstweilige Verfügung gegen die Zivilprozessordnung verstoßen hatte und ihre eigene Berufung zurückgezogen. Trotzdem liegt es noch immer zur Berufung beim OLG – also wer war es?

Wer tatsächlich eine Berufung zu einem nicht rechtsgültigen Urteil eingelegt hatte, weiß Conny C nicht. Ihr ehemaliger Rechtsanwalt Montagna konnte es nicht gewesen sein, da er als postulationsfähig beim OLG gilt und bei Oberlandesgerichten zugelassen ist. Wieso Conny C keinen Termin zu einer Verhandlung bekam ist auch noch unklar.

Rechtsanwalt Dr. Frank Barner, Robbie Williams Anwalt, ließ die Einstweilige Verfügung vom 30.11.2005 erst am 27.12.2005 amtlich zustellen. Die Art der Zustellung verstieß gegen die Zivilprozessordnung. Juristisch ist zu keinem Zeitpunkt in der Sache 8 O 448/05 etwas ergangen. Die Presse log Anfang Dezember 2005, der britische Sänger hätte ein Urteil gegen Conny erwirkt. Sie sei eine Stalkerin und hätte den Sänger vor einer Entführung durch Außerirdische gewarnt. Das war eine Presse-Ente. Sogar die Webseite heute.de des ZDF behauptete, der Sänger hätte gegen Conny Anfang Dezember 2005 gewonnen, auch das entsprach nicht der Wahrheit. Conny erstattete umfangreich Strafanzeigen. Der Fall beweist, daß auch Webseiten von angeblichen renommierten Nachrichtensendungen als unseriös einzustufen sind.

Conny ist Therapeutin, Journalistin und beschäftigt sich auch intensiv mit anderen Berufssparten. Für Interviews steht sie gerne zur Verfügung.

Faxanfragen: The3Heroes, FAX: 0211-5073923, info@the3heroes.com


Resourcen zum Thema

www.the3heroes.com www.thesevenrays.de


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